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Das Wahlarztsystem

Wie Sie vielleicht wissen, ist es Ihnen freigestellt, welchen Arzt Sie konsultieren, was unter den Begriff „freie Arztwahl“ fällt.

Soweit so gut.

Wenn Sie einen Arzt konsultieren, der keine „Kassenverträge“ hat, so bedeutet das, dass die Verrechnung der medizinischen Leistung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse stattfindet, sondern dass die Verrechnung zuerst zwischen Ihnen und dem Arzt, und in einem zweiten Schritt zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse erfolgt.

Der Selbstbehalt richtet sich nach der medizinischen und diagnostischen Leistung. Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden Ihnen im Regelfall 80% des Kassentarifs refundiert.

Wenn Sie Fragen zu den konkreten Kosten einer bestimmten Leistung haben, bitte ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Privatversicherungen bieten auch sogenannte Wahlarzttarife an, wodurch sie die Wahlarzthonorare rückerstattet bekommen.

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater!

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